Was ist Mieterstrom?
Dezentrale Energieversorgung für Mieter
Mieterstrom ist eine innovative Lösung, die es Mietern ermöglicht, von kostengünstiger und umweltfreundlicher Energie zu profitieren, ohne selbst über eine eigene Photovoltaikanlage verfügen zu müssen.
Bei unseren Mieterstromprojekten werden Solarmodule auf dem Dach oder Blockheizkraftwerke im Keller eines Wohngebäudes installiert und erzeugen damit sauberen Strom. Dieser Strom wird direkt an die Mieter des Gebäudes geliefert, wodurch sie von attraktiven Tarifen und einer nachhaltigen Energiequelle profitieren können.
Durch die Nutzung von Mieterstrom können Mieter nicht nur ihre Energiekosten senken, sondern auch aktiv zum Klimaschutz beitragen, indem sie den Verbrauch von fossilen Brennstoffen reduzieren und den Ausstoß von Treibhausgasen verringern. Darüber hinaus stärkt Mieterstrom die lokale Wirtschaft, da die Erzeugung und Verteilung von Energie auf lokaler Ebene stattfindet und somit Arbeitsplätze in der Region geschaffen werden.
Bei NICRON ENERGY stehen wir für innovative und nachhaltige Energielösungen und engagieren uns dafür, Mieterstromprojekte zu entwickeln und umzusetzen, die sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich sinnvoll sind. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Mieterstromangebote zu erfahren und wie auch Sie davon profitieren können.
![Image by NOAA](https://static.wixstatic.com/media/nsplsh_9c3cb43d7b93403eae513a7f7a454783~mv2.jpg/v1/fill/w_491,h_329,al_c,q_80,usm_0.66_1.00_0.01,enc_avif,quality_auto/nsplsh_9c3cb43d7b93403eae513a7f7a454783~mv2.jpg)
Mieterstrom nach EEG
Im EEG wird das förderfähige Mieterstrommodell festgehalten. Dabei sind folgende Kriterien zu erfüllen:
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Förderung gilt nur für Solaranlagen bis maximal 100 kWp.
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Vertragskopplung mit dem Mietvertrag ist nicht erlaubt (Ausnahmen siehe FAQ).
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Der Strompreis darf nicht mehr als 90% des Grundversorgungstarifs im jeweiligen Netzgebiet betragen.
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Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr, mit der Möglichkeit der stillschweigenden Verlängerung.
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Die Kündigungsfrist beträgt maximal 3 Monate.
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Rechtliche Grundlagen: § 42a EnWG, §§ 19 Abs. 1 Nr. 3, 21 Abs. 3, 23c EEG 2021.
Alle weiteren Modelle sind nicht förderfähig, entsprechen jedoch technisch, dem selben Konzept.
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